Im Rahmen der rechtlichen Betreuung gem. §1896 BGB bin ich als gesetzlicher Vertreter von volljährigen Menschen tätig, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Die Geschäftsfähigkeit wird durch die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung nicht berührt.

Als rechtlicher Betreuer vertrete ich die von mir betreuten Menschen im Rahmen der jeweils gerichtlich festgelegten Aufgabenkreise. Das Wohl der Betreuten steht bei der Führung der Betreuung grundsätzlich im Mittelpunkt. Meine Aufgabe als rechtlicher Betreuer besteht darin, die von mir betreuten Menschen auf der Ebene rechtlicher Angelegenheiten dabei zu unterstützen, ein soweit nur möglich selbstbestimmtes Leben zu führen, welches ihren individuellen Wertmaßstäben und persönlichen Vorstellungen entspricht.

Die rechtliche Betreuung umfasst im Übrigen auch den persönlichen Kontakt, der zur Besprechung von rechtlichen Angelegenheiten erforderlich ist. Bei Bedarf können auch gemeinsame Gespräche mit Dritten geführt werden - z.B. mit Familienangehörigen oder sonstigen Bezugspersonen, ÄrztInnen, EinzelfallhelferInnen, BetreuerInnen des ambulant betreuten Wohnen (BEW), MitarbeiterInnen von Heimen oder Wohneinrichtungen.

Die Bestellung zum rechtlichen Betreuer erfolgt jeweils per Beschluss durch das örtlich zuständige Betreuungsgericht. Ich bin in diversen Berliner Bezirken sowie in Einzelfällen auch für Menschen außerhalb von Berlin als rechtlicher Betreuer tätig.